Was ist ein Online-Dienst?
Online-Dienste sind digitale Verwaltungsleistungen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Sie ermöglichen es der Bürgerschaft und Unternehmen, ihre Anliegen vollständig digital und ohne Behördengang zu erledigen. Ein Online-Dienst endet, sobald die Daten der antragstellenden Person an die zuständige Behörde übergeben wurden. Online-Dienste umfassen somit nicht die internen Verwaltungsprozesse (Fachverfahren).
Mit dem OZG-Hub behalten Sie die gesamte Antragsstrecke immer im Blick: Die Plattform ist interoperabel und über FIT-Connect anschlussfähig an Fachverfahren.
Beispiele für Online-Dienste auf dem OZG-Hub finden Sie hier.
Entwicklung eines Online-Dienstes
Jeder Online-Dienst besteht im Kern aus zwei Elementen: dem digitalen Formular zur Dateneingabe und dem Prozessmodell, das die dahinterliegende Prozesslogik festlegt und den Verfahrensablauf steuert.
Für das Erstellen von Onlineanträgen bietet die Plattform zwei intuitive Werkzeuge:
- Formulardesigner
- Prozessdesigner inkl. Prozessbausteinen
Alle Schritte, vom Onboarding bis zur Inbetriebnahme eines Onlineantrags, sind in unserem Online-Dienste Lifecycle abgebildet.
OZG-Hub in der Praxis: Reise einer antragstellenden Personen
Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen finden Online-Dienste über die Servicesuche Bund, die Landesportale oder kommunalen Webseiten. Für jede zuständige Behörde wird eine individuelle URL generiert und eingebunden.
Mit einem Klick startet der Online-Dienst und leitet die antragstellende Person zum Behördenserviceportal weiter. Das Design des Portals ist bewusst neutral gehalten, um einen bundesweiten Einsatz zu ermöglichen. Über ein Behördeninformationspanel kann die Oberfläche jedoch individuell an die zuständige Behörde angepasst werden (z. B. durch Logos oder spezifische Informationen).
Die Anmeldung erfolgt für Privatpersonen über die BundID und für Unternehmen über Mein Unternehmenskonto. Nach dem Ausfüllen des Antrags und dem optionalen Bezahlen von Gebühren werden die Daten via FIT-Connect direkt an die Fachverfahren der Behörde übermittelt. Die antragstellenden Personen erhalten eine Bestätigung sowie eine Kopie des Antrags in ihr Postfach im jeweiligen Konto.
