Die Betreiber der Webseite serviceportal-machbar.de sind bemüht, ihre Website im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.serviceportal-machbar.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Nicht barrierefreie Inhalte sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Das Fokusverhalten inkl. Reihenfolge ist teilweise nicht wahrnehmbar und schlüssig.
- Fehlermeldungen sind teilweise inkonsistent, unverständlich und bieten zu wenig Informationen zur Fehlerbehebung.
- Englische Begriffe sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet.
- Es existiert keine Seite, die Informationen in Gebärdensprache bietet.
- Es gibt keine Seite in Leichter Sprache.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Einige der oben genannten Punkte sind aufgrund des technischen Aufwands oder fehlender Ressourcen derzeit nicht vollständig umsetzbar. Die Betreiber arbeiten jedoch kontinuierlich daran, diese Barrieren zu beseitigen.
c) Inhalte außerhalb des Geltungsbereichs
Externe Inhalte oder eingebundene Drittanbieter-Tools könnten nicht vollständig barrierefrei sein.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals am 15.07.2025 erstellt. Sie basiert auf einer Selbsteinschätzung und einer automatisierten Prüfung mit gängigen Tools.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Möchten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte einholen, schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.
Sie können uns auch per Post kontaktieren:
SEITENBAU GmbH
Seilerstraße 7
78467 Konstanz
5. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.