Der OZG-Hub ist konsequent auf Zusammenarbeit und Nachnutzung ausgelegt. Einmal entwickelte Online-Dienste können und sollen von möglichst vielen Behörden nachgenutzt werden. Je nach Bedarf und Ausgangslage stehen dafür zwei Wege bereit.

Bestehende Online-Dienste nachnutzen

Alle auf dem OZG-Hub entwickelten Online-Dienste sind EfA-fähig und stehen Bundesländern sowie Kommunen zur Nachnutzung bereit – unkompliziert und ohne Kooperationsvereinbarung.

Für die Nachnutzung stehen verschiedene vertragliche Modelle zur Verfügung:

  • EfA-Marktplatz – die zentrale Plattform für die Nachnutzung digitaler Verwaltungsleistungen
  • Kommunalvertreter-Modell – Nachnutzung von Kommune zu Kommune
  • Verwaltungsvereinbarung – der klassische Weg

Alle Vertragsmodelle zur Nachnutzung von Online-Diensten im Überblick

Plattform nachnutzen – eigene Online-Dienste entwickeln

Wer selbst eigene Online-Dienste auf dem OZG-Hub entwickeln möchte, findet alles, was dazu nötig ist: einen intuitiven Werkzeugkasten, eine eigene Entwicklungsumgebung und ein breites Unterstützungsangebot für den beauftragten IT-Dienstleister. Für den Zugang zur Plattform stehen zwei Wege bereit:

  • Kooperation – der Weg für Bundesländer
  • Marktplatz Deutschland Digital – für alle Behörden

Mehr zu den Nachnutzungmöglichkeiten der Plattform

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