Der OZG-Hub ist konsequent auf Zusammenarbeit und Nachnutzung ausgelegt. Einmal entwickelte Online-Dienste können und sollen von möglichst vielen Behörden nachgenutzt werden. Je nach Bedarf und Ausgangslage stehen dafür zwei Wege bereit.
Bestehende Online-Dienste nachnutzen
Alle auf dem OZG-Hub entwickelten Online-Dienste sind EfA-fähig und stehen Bundesländern sowie Kommunen zur Nachnutzung bereit – unkompliziert und ohne Kooperationsvereinbarung.
Für die Nachnutzung stehen verschiedene vertragliche Modelle zur Verfügung:
- EfA-Marktplatz – die zentrale Plattform für die Nachnutzung digitaler Verwaltungsleistungen
- Kommunalvertreter-Modell – Nachnutzung von Kommune zu Kommune
- Verwaltungsvereinbarung – der klassische Weg
Plattform nachnutzen – eigene Online-Dienste entwickeln
Wer selbst eigene Online-Dienste auf dem OZG-Hub entwickeln möchte, findet alles, was dazu nötig ist: einen intuitiven Werkzeugkasten, eine eigene Entwicklungsumgebung und ein breites Unterstützungsangebot für den beauftragten IT-Dienstleister. Für den Zugang zur Plattform stehen zwei Wege bereit:
- Kooperation – der Weg für Bundesländer
- Marktplatz Deutschland Digital – für alle Behörden
Noch Fragen?
Dann kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.