Alle auf dem OZG-Hub entwickelten Online-Dienste sind nach dem EfA-Prinzip (Einer für Alle) aufgebaut und stehen allen Bundesländern und Kommunen zur Nachnutzung bereit – ohne Doppelentwicklung.
Für die Nachnutzung gibt es verschiedene vertragliche Modelle. Sie alle verfolgen dasselbe Ziel: den Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Mit Ausnahme der klassischen Verwaltungsvereinbarung wird dabei in der Regel eine Inhouse-Fähigkeit zwischen den Beteiligten hergestellt.
Was ist eine Inhouse-Vergabe?
Eine Inhouse-Vergabe bezeichnet die Vergabe eines öffentlichen Auftrages ohne öffentliche Ausschreibung an einen dem Staat zugehörigen Auftragnehmer. Sie erfolgt durch einen öffentlichen Auftraggeber an einen Lieferanten, der entweder dem Auftraggeber selbst angehört (z. B. als rechtlich unselbstständige Dienststelle), oder der zwar rechtlich selbständig ist, aber von dem öffentlichen Auftraggeber beherrscht wird und im Wesentlichen nur für ihn arbeitet. Der Auftragnehmer ist in einer solchen Konstellation „Inhouse-fähig“.
Nachnutzung über den EfA-Marktplatz
Der EfA-Marktplatz ist die zentrale Plattform für die Nachnutzung digitaler Verwaltungsleistungen. Auf Basis standardisierter Verträge können Online-Dienste eingestellt und bestellt werden. Folgende Rollen sind dabei vorgesehen:
- Bereitsteller: Akkreditierte Organisationen stellen digitale Leistungen ein
- Kunden: Akkreditierte Organisationen bestellen Leistungen
- Vermittler: Bündelnde Organisationen – z. B. Kommunalvertreter – führen Sammelbestellungen durch
- Klienten: Sind direkt an ihren Vermittler angeschlossen und können über diesen Leistungen anfragen
Weiterführende Informationen zum EfA-Marktplatz
Von Kommune zu Kommune: das Kommunalvertreter-Modell
Das Kommunalvertreter-Modell ermöglicht die Nachnutzung zwischen Kommunen verschiedener Länder über einen zentralen Intermediär:
- Jedes Land setzt einen zentralen vergaberechtlichen Intermediär ein
- Die Intermediäre können untereinander und mit ihren Kommunen Vereinbarungen eingehen
- Der Intermediär bündelt den Bezug und die Bereitstellung von Online-Diensten
- Der Administrationsaufwand fällt dezentral bei den Intermediären an
Weiterführende Informationen zum Kommunalvertreter-Modell
Nachnutzung über eine Verwaltungsvereinbarung
Die klassische Variante: Eine Verwaltungsvereinbarung regelt die gemeinsame Nutzung eines Online-Dienstes zwischen verschiedenen Verwaltungseinheiten individuell. Aufgrund des höheren organisatorischen Aufwands empfehlen wir, eine der standardisierten Varianten zu bevorzugen.