Die Formulare, die mit dem Formulardesigner gestaltet werden, bieten bereits standardmäßig ein hohes Maß an Barrierefreiheit gemäß dem BITV-2.0-Standard. Diese technische Grundlage schafft die Voraussetzung dafür, dass Onlineanträge grundsätzlich auch von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen genutzt werden können.

Darüber hinaus ist es entscheidend bei der Gestaltung von Formularen die Anforderungen der Barrierefreiheit konsequent zu berücksichtigen und diese barrierearm umzusetzen. Damit ein Online-Dienst tatsächlich für alle nutzbar ist, kommt es insbesondere auf eine klare Struktur, verständliche Sprache und eine gute Nachvollziehbarkeit der Inhalte an.

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Barrierefreiheit bedeutet, Anwendungen so zu gestalten, dass alle Menschen sie selbstständig nutzen können unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen sowie von Alter, Nutzungssituation oder technischer Ausstattung.

Gerade im Zuge der Digitalisierung ist es wichtig, alle mitzunehmen. Onlineanträge sollen Abläufe vereinfachen und Wege ersetzen – insbesondere für Menschen mit Einschränkungen, für die der Gang zum Amt oder zur Post mit erheblichem Aufwand oder zusätzlichen Barrieren verbunden ist. Sind Onlineanträge nicht barrierefrei gestaltet, entstehen neue Hürden statt echter Erleichterungen.

Häufig wird Barrierefreiheit als zusätzlicher Aufwand wahrgenommen. Tatsächlich bildet sie jedoch die Grundlage für verständliche, nutzerfreundliche und funktional zuverlässige Online-Dienste. Was zunächst wie eine zusätzliche Anforderung erscheint, trägt in der Praxis wesentlich zur Qualität, Stabilität und Akzeptanz digitaler Verwaltungsangebote bei.

Barrierefreiheit betrifft viele Menschen

Barrierefreiheit richtet sich nicht nur an eine kleine Zielgruppe, sondern betrifft einen erheblichen Teil der Bevölkerung:

  • Rund 15–20 % der Menschen leben mit einer dauerhaften Behinderung.
  • Viele weitere Personen sind vorübergehend eingeschränkt, etwa durch Krankheit, Verletzungen, Stress oder Erschöpfung.
  • Hinzu kommen situative Einschränkungen, beispielsweise bei der Nutzung mobiler Endgeräte, bei ungünstigen Licht- oder Umgebungsbedingungen oder bei eingeschränkter Internetverbindung.
  • Auch ältere Menschen sowie Personen mit geringer Sprach- oder Lesekompetenz profitieren von barrierearmen Onlineanträgen.

Barrierefreiheit ist damit kein Sonderfall, sondern Bestandteil alltäglicher Nutzungssituationen.

Rechtlicher Rahmen

Die Grundlage für Barrierefreiheit im digitalen Raum wird in Deutschland durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geschaffen.

Für öffentliche Stellen des Bundes werden die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) konkretisiert. Sie gilt insbesondere für Websites, mobile Anwendungen und weitere digitale Informations- und Kommunikationsangebote öffentlicher Stellen.

Die BITV 2.0 basiert auf der europäischen Norm EN 301 549, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnik definiert. Diese Norm orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C). Maßgeblich sind derzeit die WCAG 2.1 (Level AA).

Neben den technischen Anforderungen regelt die BITV 2.0 auch weitere Aspekte, etwa die Pflicht zur Erklärung zur Barrierefreiheit, sowie Anforderungen an Leichte Sprache.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind seit dem 28. Juni 2025 auch bestimmte Produkte und Dienstleistungen privater Anbieter zur Barrierefreiheit verpflichtet, etwa Websites, Apps oder Selbstbedienungsterminals. Dabei wird ebenfalls auf die europäische Norm EN 301 549 verwiesen, die aktuell auf den Anforderungen der WCAG 2.1 basiert. 

Weitere Vorteile

Neben der Inklusion einer größeren Nutzerbasis bietet die Sensibilisierung für Barrierefreiheit und der gezielte Abbau von Barrieren weiter Vorteile:

  • Verbesserte Nutzbarkeit und Benutzerfreundlichkeit
    Klare Strukturen, verständliche Inhalte und nachvollziehbare Fehlermeldungen sorgen dafür, dass Onlineanträge übersichtlich, intuitiv und für eine breite Nutzergruppe gut bedienbar sind.
  • Höhere Qualität der Online-Dienste
    Barrierefreiheit fördert konsistente Abläufe, reduziert Fehlerquellen und trägt zu stabilen, transparenten und nachvollziehbaren digitalen Prozessen bei.
  • Positives Erscheinungsbild der Verwaltung
    Die Berücksichtigung von Barrierefreiheit zeigt Verantwortungsbewusstsein und stärkt das Vertrauen in digitale Verwaltungsangebote als bürgernah und inklusiv.
  • Verbesserte Auffindbarkeit (SEO)
    Viele Maßnahmen zur Barrierefreiheit, wie klare Strukturen und verständliche Inhalte, wirken sich zudem positiv auf die Auffindbarkeit von Online-Diensten in Suchmaschinen aus.

Wie kann Barrierefreiheit geschaffen werden?

Die folgenden Themenfelder zeigen zentrale Handlungsbereiche auf, mit denen Barrierefreiheit für Formulare umgesetzt und langfristig sichergestellt werden kann:

  • Tipps bei der Gestaltung
    Eine barrierearme Gestaltung beginnt bereits bei der Konzeption von Onlineanträgen. Klare Strukturen, verständliche Sprache und logisch aufgebaute Formulare schaffen die Grundlage für eine gute Nutzbarkeit.
  • Barrierefreiheitstest durchführen
    Regelmäßige Tests helfen dabei, Barrieren frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und zur tatsächlichen Nutzbarkeit digitaler Angebote.
  • Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen
    Die Erklärung zur Barrierefreiheit sorgt für Transparenz und Verlässlichkeit. Sie informiert über den aktuellen Stand der Zugänglichkeit und bietet Nutzerinnen und Nutzern eine Möglichkeit, Rückmeldungen zu geben.
  • Kontinuierliche Verbesserung und Testen
    Digitale Angebote entwickeln sich stetig weiter. Um Barrierefreiheit dauerhaft zu gewährleisten, sind regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen erforderlich.

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