Ist ein Onlineantrag so barrierefrei wie möglich gestaltet und umgesetzt, sollte im nächsten Schritt die Barrierefreiheit überprüft werden. Dies erfolgt mithilfe eines Barrierefreiheitstests.
Ein solcher Test ist ein zentrales Instrument, um den aktuellen Stand der Barrierefreiheit verlässlich zu erfassen und zu dokumentieren. Gleichzeitig bildet er die Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung zur Barrierefreiheit.
Die Durchführung des Tests sollte regelmäßig erfolgen, in der Regel einmal jährlich.
Transparenz vor Perfektion
Barrierefreiheit ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein fortlaufender Qualitätsprozess. In der Praxis treten bei der Umsetzung häufig Hürden auf, die eine vollständige Barrierefreiheit zunächst erschweren. Entscheidend ist daher der Grundsatz: Transparenz vor Perfektion.
Es gibt valide Gründe, warum die ideale Barrierefreiheit aktuell nicht möglich sein kann:
- Sicherheitsanforderungen: Strikte Sicherheitsprotokolle oder Identifizierungsverfahren können der maximalen Barrierefreiheit vorübergehend im Weg stehen.
- Technische Komplikationen: Komplexe Systeme lassen sich oft nicht ad hoc umstellen.
Langfristig müssen bestehende Barrieren beseitigt werden. Im ersten Schritt gilt es jedoch, Transparenz zu schaffen, indem vorhandene Barrieren für Menschen mit Einschränkungen und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nachvollziehbar dargestellt werden. Dies erfolgt über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Wahl der Prüfungsart
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind klar definiert und gelten einheitlich für alle Onlineanträge. Spielraum besteht lediglich bei der Durchführung der Prüfung: Es ist nicht vorgeschrieben, ob diese intern oder durch externe Experten erfolgen muss.
Die Wahl der Prüfart hängt von Zielsetzung, vorhandener Expertise und verfügbaren Kapazitäten ab. Für das Livegang eines Onlineantrags ist es rechtlich ausreichend, wenn eine Erklärung zur Barrierefreiheit vorliegt, in der die bestehenden Barrieren transparent aufgeführt sind.
- Interne Prüfung (Selbsttest): Die Durchführung erfolgt durch das eigene Projektteam. Dies bietet sich an, wenn eine technisch affine Person zur Verfügung steht. Unsere detaillierte Anleitung ist so aufgebaut, dass sie auch ohne tiefgehende Vorerfahrung sicher durch den Prozess führt. Dieser Weg ist kosteneffizient und ideal für die laufende Qualitätssicherung.
- Externe Prüfung: Die Prüfung wird an spezialisierte Dienstleister oder zertifizierte Stellen vergeben. Dies ist sinnvoll, wenn intern die Kapazitäten fehlen, eine besonders hohe fachliche Absicherung gewünscht ist oder ein offizielles Gütesiegel (Zertifizierung) angestrebt wird. Erfahren Sie in unserem Leitfaden, worauf Sie bei der Beauftragung externer Barrierefreiheitsprüfungen achten sollten, um qualitativ hochwertige Ergebnisse sicherzustellen.“
Grundlagen des Prüfverfahrens
Um ein objektives Ergebnis zu erhalten, orientiert sich die Prüfung an der BITV 2.0. Das sind die offiziellen Vorgaben, die auf dem internationalen Standard WCAG 2.1 basieren.
In der Praxis bedeutet das: Dein Antrag wird anhand von 60 spezifischen Prüfschritten systematisch unter die Lupe genommen. Diese decken alle kritischen Bereiche ab, von der sauberen technischen Programmierung im Hintergrund bis hin zur verständlichen Gestaltung der Inhalte.
Konformitätsstufen
Die Barrierefreiheit wird international in drei Stufen gemessen. Für Onlineanträge ist das Level AA der entscheidende Maßstab.
- Level A: Dies ist die absolute Basis. Ohne diese Stufe bleibt ein Antrag für viele Menschen technisch unbrauchbar, da grundlegende Barrieren den Zugang blockieren.
- Level AA: Dies ist der gesetzliche Standard. Er stellt sicher, dass der Dienst für die breite Masse der Nutzer im Alltag gut zugänglich und bedienbar ist.
- Level AAA: Dies ist die höchste Stufe für spezialisierte Angebote. Hier sind die Anforderungen sehr hoch, wie etwa Gebärdensprachvideos für sämtliche Inhalte. Für Standardanträge ist dieses Level gesetzlich meist nicht gefordert.
Prinzipien
Hinter den 60 einzelnen Prüfschritten stehen vier zentrale Prinzipien.
- Wahrnehmbarkeit: Informationen müssen so aufbereitet sein, dass Nutzende sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Sinnen erfassen können. Das bedeutet zum Beispiel, dass Texte ausreichend Kontraste benötigen, Bilder eine textliche Beschreibung erhalten und Videos mit Untertiteln versehen werden.
- Bedienbarkeit: Die Nutzung darf keine Interaktionen erfordern, die für Menschen mit Einschränkungen unmöglich sind. Wesentlich ist hierbei, dass der Antrag vollständig mit der Tastatur steuerbar ist. Zudem müssen Klickflächen groß genug und die Zeitbegrenzungen für Eingaben großzügig bemessen sein.
- Verständlichkeit: Die Informationen und die Bedienung müssen logisch und nachvollziehbar sein. Nutzer benötigen klare Beschriftungen an den Eingabefeldern sowie verständliche Fehlermeldungen und Hilfestellungen. Eine konsistente Navigation sorgt dafür, dass die Orientierung über den gesamten Prozess erhalten bleibt.
- Robustheit: Die Inhalte müssen technisch so stabil programmiert sein, dass sie von verschiedenen Browsern und assistiven Technologien wie Screenreadern fehlerfrei interpretiert werden. Ein sauberer Code stellt sicher, dass Hilfsmittel genau erkennen, um welche Art von Element es sich handelt.