Hier finden Sie einige Beispiele von Online-Diensten, die bereits auf dem OZG-Hub entwickelt wurden.

Elterngeld

Der Online-Dienst „Elterngeld beantragen“ steht Eltern in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen seit Juli 2023 zur Verfügung. 

Der Dienst wurde von der baden-württembergischen L-Bank entwickelt. Der Online-Dienst ist Ende-zu-Ende digitalisiert, da auch mehrere Personen (beide Elternteile) den Online-Antrag digital unterschreiben können. Zudem kann der Bescheid in das BundID-Postfach der Eltern zugestellt werden.

i-Kfz

Lange Wartezeiten vor den Kfz-Zulassungsstellen gehören mit dem Online Dienst i-Kfz Stufe 4 der Vergangenheit an!

Der Online-Dienst ermöglicht sowohl Privatpersonen als auch juristischen Personen die vollautomatisierte und medienbruchfreie An-, Ab- und Ummeldung von Fahrzeugen. 

i-Kfz 4 wurde von Baden-Württemberg entwickelt und ist mittlerweile in zwölf Bundesländern im Einsatz.

Kraftfahrzeug – Außerbetriebsetzung

Ein Fahrzeug kann abgemeldet werden, wenn es verkauft werden soll oder vorübergehend nicht genutzt wird. Anschließend darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.

Der Online-Dienst „Kraftfahrzeug – Außerbetriebsetzung“ ist Bestandteil der internetbasierten i-Kfz-Dienste. Er wurde von Baden-Württemberg mit dem OZG-Hub entwickelt und wird von Kfz-Zulassungsstellen in zwöf Bundesländern angeboten.

Wunschkennzeichen

Der Online-Dienst unterstützt bei der Kennzeichenreservierung – im Zusammenhang mit einer Fahrzeug-An- oder -Ummeldung oder als eigenständiger Service.

Die Bestätigung steht nach Abschluss zum Download bereit und muss bei der Zulassung bzw. bei der Nummernschild-Bestellung vorgelegt werdenReservierungsbestätigung bei der Bestellung des Nummernschildes vorgelegt werden.

Halterauskunft

Mit dem Online-Dienst „Halterauskunft beantragen“ können berechtigte Personen Namen und Anschrift eines Kfz-Halters ermitteln – beispielsweise bei einer Fahrerflucht nach einem Unfall.

Der abgesendete Antrag landet im Fachverfahren und wird dort von den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern geprüft. Die Antwort erfolgt meist binnen weniger Tage per Brief. Dies gilt sowohl für die Auskunft über die Halterdaten als auch für die Ablehnung der Anfrage.

Zulassungsbescheinigung Teil II Auskunft

Mit diesem Online-Dienst können berechtigte Personen Informationen aus der Zulassungsbescheinigung Teil II (auch als Fahrzeugbrief oder Leasingbriefauskunft bekannt) erhalten. Der Dienst kann bundesweit genutzt werden. Anpassungen an spezifische Bedürfnisse der Behörden sind über Parameter möglich, ohne dass zusätzliche Programmierung nötig ist. Dieser Online-Dienst ist Teil der baden-württembergischen „i-Kfz-4 Online-Dienste“. Kommunen, die Dienste wie die „An- und Ummeldung von Fahrzeugen“ nutzen, haben automatisch Zugriff auf die „Zulassungsbescheinigung Teil II Auskunft“. Auch andere Kommunen können über den EfA-Marktplatz darauf zugreifen.