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Voraussetzung ist, dass Sie
- in einer Verwaltungsbehörde arbeiten oder an der Entwicklung von Online-Diensten beteiligt sind und
- die Plattformen Amt24, service-bw oder den OZG-Hub nutzen.
Die Prüfung Ihrer Zugangsanfrage erfolgt zeitnah durch die Projektleitungen des Innenministerium Baden-Württemberg sowie der Sächsischen Staatskanzlei.