Wenn Sie einen externen Barrierefreiheitstest beauftragen, wird die Durchführung der Prüfung ausgelagert. Für eine aussagekräftige und verwertbare Prüfung sollten Sie jedoch bei der Auswahl des Dienstleisters und beim Briefing insbesondere die folgenden Punkte beachten.
Anforderungen an den Test
Achten Sie darauf, dass der Test sich an den relevanten Standards orientiert, wie sie im Abschnitt Grundlagen des Prüfverfahrens beschrieben sind, und sowohl automatisierte als auch manuelle Prüfungen umfasst. Dazu gehören insbesondere Tests mit Tastatur und Screenreader. Die Prüfung sollte methodisch nachvollziehbar durchgeführt werden. Die Ergebnisse müssen so aufbereitet sein, dass sie direkt als Grundlage für die Umsetzung genutzt werden können.
Ein guter Bericht enthält insbesondere
- Eine klare Zuordnung zu den relevanten Kriterien der WCAG/BITV.
- Eine verständliche Priorisierung der Probleme (z. B. „Blocker“ vs. „Optimierung“).
- Konkrete und umsetzbare Handlungsempfehlungen für Design und Entwicklung.
Informationen für den Dienstleister
Damit der Test zielgerichtet durchgeführt werden kann, sollten Sie vorab die wichtigsten Rahmenbedingungen klären und bereitstellen. Dazu gehört auch die Festlegung des Prüfumfangs.
Die Auswahl der zu prüfenden Seiten sollte sich an den zentralen Nutzungsszenarien orientieren. Im Fokus steht dabei insbesondere das Ausfüllen und Absenden von Formularen innerhalb von Online-Diensten.
Wesentliche Informationen sind
- Zugänge zur Anwendung: Bereitstellung der Testumgebung inklusive Login-Daten.
- Funktionale Testdaten: Vorab generierte Beispieldaten (z. B. fiktive IDs), damit der Dienstleister Prozesse bis zum Ende durchspielen kann.
- Beschreibung der relevanten Szenarien: Welche Pfade sind für die Nutzenden kritisch?
- Technisches Niveau: Welcher Standard (z. B. WCAG 2.2 Level AA) soll erreicht werden?
- Bekannte Probleme: Ggf. vorhandene Erklärung zur Barrierefreiheit oder bereits identifizierte Mängel.
Je klarer diese Informationen sind, desto gezielter und aussagekräftiger fällt die Prüfung aus.
Zeitpunkt der Beauftragung
Die Beauftragung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, idealerweise entwicklungsbegleitend vor dem Livegang. Planen Sie im Zeitplan unbedingt ein Zeitfenster für Rückfragen an die Tester sowie für die Fehlerbehebung ein. Diese Aufwände sollten bereits im Angebot berücksichtigt werden, um nachträgliche Ergänzungen zu vermeiden.
Anbieter
Für die entwicklungsbegleitende Prüfung stehen spezialisierte Dienstleister zur Verfügung. Diese unterstützen Sie dabei, Barrieren frühzeitig zu erkennen und direkt in der Entwicklung zu lösen.
Die folgende Empfehlungsliste basiert auf den offiziellen Prüfstellen des BIK BITV-Test Prüfverbunds und dient als Orientierung für die Auswahl möglicher Dienstleister im Bereich digitale Barrierefreiheit sowie BITV-/WCAG-Prüfungen. Die Übersicht enthält eine Auswahl an Prüfstellen, weitere Informationen und zusätzliche Anbieter finden Sie unter: https://bitvtest.de/bik-bitv-test-pruefverbund
Wenn Sie Unterstützung bei der Auswahl benötigen oder eine allgemeine Anfrage zu BITV-/WCAG-Tests stellen möchten, können Sie das Anfrageformular des BIK BITV-Test Prüfverbunds nutzen: https://bitvtest.de/anfrageformular-bik-bitv-test
- Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen), https://dzblesen.de
- HdM Transfer- und Weiterbildungs-Gesellschaft, https://www.bf-lernen.de/
- TWIN CUBES GmbH, https://twin-cubes.com/
- Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista), https://www.blista.de/
- DVBS – Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf, https://dvbs-online.de
- Sozialhelden e. V., https://sozialhelden.de/
- PIKSL Labor Bielefeld | Bethel.regional, https://piksl.net/standorte/bielefeld/
- adesso SE, https://www.adesso-mobile.de/digitale-barrierefreiheit/
- DIAS GmbH, https://dias.de/
- Stiftung Pfennigparade, https://pfennigparade.de/
Formale BITV-Konformitätstests
Diese Guidelines konzentrieren sich auf die entwicklungsbegleitende Prüfung, um Barrieren agil abzubauen. Davon abzugrenzen ist der formale BITV-Konformitätstest (z. B. nach dem BIK-Verfahren). Dieser dient der offiziellen Zertifizierung oder Listung und folgt einem sehr starren Prüfschema. Sollten Sie eine solche formale Prüfung benötigen (z. B. für behördliche Nachweise), wenden Sie sich bitte an zertifizierte Prüfstellen oder nutzen Sie die offiziellen Portale des BIK-Verbunds.
Umgang mit den Prüfergebnissen
Jede Prüfung resultiert in einem detaillierten Bericht, der die Grundlage für die Behebung von Barrieren und die Erklärung der Barrierefreiheit bildet. Für eine effiziente Bearbeitung ist die Zuordnung zu den Verantwortungsbereichen entscheidend:
- Online-Dienst: Betrifft spezifische Inhalte, die Formularlogik und die individuelle Gestaltung. Diese Punkte liegen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Online-Dienste Hersteller.
- Plattform: Betrifft das technische Grundgerüst und globale Formularkomponenten. Diese Barrieren müssen durch den Plattformentwickler (SEITENBAU) behoben werden.
- Angebundene Dienste: Betrifft Services (z. B. Anmeldung, Bezahlung), die von anderen Anbietern verantwortet werden.
Bitte leiten Sie SEITENBAU den vollständigen Barrierefreiheitsbericht weiter, damit plattformbezogene Barrieren frühzeitig eingeplant und behoben werden können. Idealerweise wird durch den Hersteller ein direkter Austausch mit den Prüfenden ermöglicht, damit Rückfragen schnell geklärt und Barrieren korrekt umgesetzt werden können.